Schulordnung - Burghardt-Gymnasium Buchen (Odenwald)

Schulordnung

Erarbeitet von Schülern, Eltern und Lehrern, erlassen und beschlossen von den schulischen Gremien. Gültig ab 22.11.2006

In unserer Schule begegnen sich täglich viele Menschen unterschiedlichen Alters mit verschiedenen Aufgaben und Interessen. Bildung in all ihrer Vielfalt zu erwerben und zu vermitteln ist unser wichtigstes Ziel. Dabei sollen gegenseitige Achtung und Toleranz sowie Verantwortung das Zusammenleben in der Schule bestimmen und ihr Bild nach außen prägen. Wir, die am Schulleben beteiligt sind, wollen jeden Einzelnen sowie die Gemeinschaft dort schützen, wo Gefährdung, Verletzung oder Schaden droht. Wir – Eltern, Lehrer und Schüler - bemühen uns, auftretende Probleme offen und rechtzeitig anzusprechen, um gemeinsame Lösungen zu suchen. Die folgenden Abmachungen geben dem Schulleben einen verbindlichen Rahmen.

Im Zentrum steht der Unterricht

Wir erkennen an, dass jeder für den gemeinsamen Lernerfolg mit verantwortlich ist, und verhalten uns diesem Ziel entsprechend.

  • Guter Unterricht lebt von der Einhaltung vereinbarter Regeln, insbesondere von 
    • Pünktlichkeit
    • aktiver Mitarbeit, Aufmerksamkeit
    • Ideenreichtum, Kreativität
    • guter Vor- und Nachbereitung, insbesondere gemachten Hausaufgaben o gegenseitigem Zuhören, störungsfreiem Miteinander
    • gegenseitigem Helfen und Verständnis
    • Ehrlichkeit und Offenheit
  • Nach dem Gong zum Unterrichtsbeginn halten sich die Schüler in den Klassenzimmern auf.
  • Wenn der Lehrer zehn Minuten nach Beginn des Unterrichts noch nicht anwesend ist, meldet der Klassensprecher oder sein Stellvertreter das Fehlen im Sekretariat.

 

Verlassen des Schulgeländes

Schüler dürfen das Schulgelände während des Schultages nicht verlassen. Es gelten dabei die folgenden Ausnahmen:

  • Schüler ab der Klassenstufen 11 dürfen in Freistunden, während der großen Pause und in der Mittagspause das Schulgelände verlassen, wenn dazu eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorliegt.
  • Schüler der Klassenstufen 5-10 dürfen das Schulgelände in Freistunden und während der großen Pause nicht verlassen. Eine Ausnahme zur Erledigung dringender privater Angelegenheiten ist nur möglich, wenn dazu die schriftliche Genehmigung eines Lehrers und ein schriftlicher Antrag eines Erziehungsberechtigten vorliegen. (In Sonderfällen, z. B. spontan notwendiger Arztbesuch, entscheidet die Schule.)
  • Schüler der Stufen 5-10 dürfen in der Mittagspause das Schulgelände verlassen, wenn die Erziehungsberechtigten eine für das ganze Schuljahr gültige schriftliche Genehmigung erteilen.

Verlassen Schüler aus privaten Gründen das Schulgelände, erlöschen die Aufsichtspflicht der Schule und der Versicherungsschutz.

 

Umgang mit Smartphones und Tablets

  • Die Benutzung von Smartphones und Tablets ist für Schülerinnen und Schüler auf dem gesamten Schulgelände einschließlich des Pausenhofs grundsätzlich verboten. Die Geräte sind weggepackt und lautlos gestellt. Lehrerinnen und Lehrer können die Benutzung im Einzelfall freigeben.
  • In der ausgewiesenen Smartphonezone für die Schülerinnen und Schüler der fünften bis neunten Klassen kann das Smartphone kurz verwendet werden.
  • In Anerkennung der Mündigkeit heranwachsender Menschen ist die Benutzung von Smartphones und Tablets für Schülerinnen und Schüler ab der zehnten Klasse während der Pausen sowie in Freistunden in der Cafeteria und in den Klassenzimmern erlaubt. In allen anderen Bereichen des Schulgeländes (u.a. Flure, Atrium, Foyer, Bibliothek, Pausenhof) bleibt die Nutzung untersagt. Zusätzlich gilt die Tabletregelung des BGB.
  • Bei Verstößen kann das Gerät für den Rest des Schultags bei der Schulleitung sichergestellt werden.
  • Über die Benutzung von Smartphones und Tablets während außerunterrichtlicher Veranstaltungen entscheidet die Lehrkraft, die diese durchführt.
  • Es ist untersagt, das Smartphone zum Spielen zu benutzen. Der Zugriff auf jugendgefährdende Inhalte (wie Gewalt, politisch extreme Inhalte, Pornographie) ist verboten. Fotografieren, Filmen und Tonaufzeichnungen sind verboten, um die Persönlichkeitsrechte aller zu wahren.

 

Weitere Verhaltensregeln während des Schultages

  • Fach- und Sammlungsräume werden nur mit Erlaubnis des Fachlehrers betreten.
  • Die Schüler bis einschließlich Klasse 9 gehen in der 1. großen Pause auf den Schulhof. Diese Pflicht gilt auch, wenn die Schüler das Pausenfrühstück in der Cafeteria kaufen. Schüler bis Klasse 9 dürfen in der 1. großen Pause nur dann im Gemeinschaftsraum bleiben, wenn sie für den Verzehr des Frühstücks Cafeteriageschirr benötigen (Müsli, Warmgetränke). Schüler, die nach der 2. Stunde ins eigene Klassenzimmer zurückkehren, verlassen dieses danach unverzüglich in Richtung Schulhof.
  • Der Verzehr von warmen Speisen ist im Schulgebäude aus Gründen der Müll- und Geruchs- vermeidung nicht erlaubt. Ausnahmen sind mit Genehmigung der Schulleitung in speziell ausgewiesenen Bereichen möglich.
  • Im Gemeinschaftsraum und in der Mensa achten wir auf gute Tischmanieren und entsorgen unseren Müll sachgemäß.
  • Außerhalb der Pausen tragen wir dazu bei, dass im Gemeinschaftsraum und in der Bibliothek in Ruhe gearbeitet und gelernt werden kann.
  • Ballspiele sind im Schulgebäude verboten und im Schulhof nur an gekennzeichneten Stellen erlaubt. Beim Spielen im Pausenhof und im Klettergarten verhalten wir uns rücksichtsvoll, umsichtig und gefährden unsere Mitschüler und uns selbst nicht.
  • Da Schneeballwerfen gefährlich ist, ist es verboten.
  • Radfahrer nehmen auf dem Schulhof Rücksicht auf Fußgänger und steigen rechtzeitig ab. Die Räder sind auf den ausgewiesenen Fahrradstellplätzen abzustellen. Krafträder und Motorroller werden auf den öffentlichen Parkplätzen abgestellt.
  • Aus Sicherheitsgründen dürfen die Steckdosen in den Klassenzimmern nur für unterrichtliche Zwecke genutzt werden.
  • Der Konsum von alkoholischen Getränken ist auf dem Schulgelände verboten. Über Ausnahmen im Zusammenhang mit Feierlichkeiten entscheidet der Schulleiter.
  • Aus Gründen der Gesundheitsgefährdung sind Energydrinks auf dem Schulgelände verboten.
  • Am Burghardt-Gymnasium wird nicht geraucht.
  • Schule und schulische Einrichtungen stellen einen großen Wert dar. Wir gehen deshalb mit allen Einrichtungsgegenständen und den Leihbüchern sorgsam und verantwortlich um. Unsere Leihbücher müssen eingebunden werden. Bei mutwilligen Beschädigungen tritt persönliche Haftung ein. Private Gegenstände, insbesondere Geld und Wertsachen, müssen eigenverantwortlich beaufsichtigt werden. Eine Haftung kann die Schule nicht übernehmen.
  • Mit den Ressourcen Energie und Wasser gehen wir sparsam um.

 

Ordnung im Schulbereich

  • Wir sorgen eigenverantwortlich für Ordnung in den Klassenzimmern und im gesamten Schulbereich.
  • Ablagen im Klassenzimmer (wie Regale und die Ablage unter den Tischen) nutzen wir nur kurzfristig. Bücher verstauen wir in der Schultasche oder ggf. im Schließfach. Heizkörper und Fensterbänke dienen nicht als Ablage.
  • Wir üben Rücksichtnahme auf das Reinigungspersonal und unterstützen es, indem wir Schüler nach dem Unterricht unseren Platz aufräumen, den Stuhl auf den Tisch stellen und gemeinsam darauf achten, dass das Klassenzimmer in einem ordentlichen, besenreinen Zustand hinterlassen wird. Am Vormittag stuhlen wir in jedem Fall nach der letzten Unterrichtsstunde im Klassenzimmer oder Fachraum auf, am Nachmittag immer.
  • Wir Schüler übernehmen abwechselnd als Klassenordner den Ordnungsdienst. Dabei sorgen wir für das Tafelwischen, Kreide, Schwamm und sinnvolles Lüften (in der Heizperiode Stoßlüften statt Dauerlüften). Wir achten auf die sparsame Nutzung der Heizung und der Beleuchtung. Beim Verlassen des Unterrichtsraums schalten wir Beleuchtung und Projektionsgeräte aus und schließen Fenster und Tür. Als Klassenordner bleiben wir in den Pausen am Vormittag im Klassenzimmer und sorgen v.a. am Ende des Schultags für ein besenreines Klassenzimmer.
  • Jede Klasse ist eine Woche lang für den Haus- und Hofdienst verantwortlich. Dabei sammeln wir herumliegenden Müll täglich am Vormittag auf dem Schulhof und im Schulgebäude ein und entsorgen ihn. Wir stellen sicher, dass alle Schülerinnen und Schüler in der Klasse daran beteiligt sind.
  • Für besondere Aufgaben (Klassenbuch, Karten etc.) stellen sich Schüler zur Verfügung.

 

Fehlzeiten müssen entschuldigt werden

  • Abwesenheit – auch bei einzelnen Unterrichtsstunden - ist nur aus zwingenden Gründen möglich und erfordert immer eine schriftliche Entschuldigung der Eltern, Volljährige entschuldigen sich mit den vorgesehenen Formularen selbst.
  • „Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen (Entschuldigungspflicht). [...] Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen.“ (Schulbesuchsverordnung §2, 1)
  • Eltern gehen in Anerkennung der Erziehungspartnerschaft mit der Schule verantwortlich mit einer Entschuldigung von Fehlzeiten um, ebenso volljährige Schüler.
  • Muss ein Schüler während des Schultages den Unterricht bzw. die Schule z. B. wegen Erkrankung verlassen, meldet er sich beim Fachlehrer der laufenden oder folgenden Stunde ab. Kursstufenschüler melden sich bei der Schulleitung ab.
  • Nicht volljährige erkrankte Schüler müssen dann im Sekretariat von einer volljährigen Person abgeholt werden. Dazu ist vor Ort ein Formular zur Entlassung/Abholung auszufüllen und von der abholenden Person zu unterschreiben. Nicht volljährige erkrankte Schüler dürfen aus Sicherheitsgründen in keinem Fall allein nach Hause gehen. Volljährige Schüler füllen nach der Abmeldung beim Fachlehrer (s.o.) ebenfalls das Formular zur Entlassung/Abholung im Sekretariat aus und unterschreiben dieses selbst.
  • Beurlaubungen müssen rechtzeitig im Voraus beantragt werden. Sie erfolgen
    • für seine Unterrichtsstunde durch den Fachlehrer
    • für bis zu zwei Schultagen durch den Klassenlehrer.
    • Längere Beurlaubungen müssen ebenso wie Beurlaubungen direkt vor oder nach Ferien schriftlich beim Schulleiter beantragt werden. (s. Schulbesuchsverordnung §3, 4)

 

Neben dieser Schulordnung gelten die folgenden Regelungen am BGB

  • Regelung zur Zahl der schriftlichen Arbeiten
  • Hausaufgabenregelung
  • Fachraumordnungen
  • Bibliotheksordnung
  • Nutzungsordnung Moodle
  • Nutzungsordnung für den Einsatz privater Tablets im Unterricht

 

Letzte Änderung: GLK (Januar 2024) u. SK (Mai 2024) (Handy-Regelung)

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