Erarbeitet von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften. Beschlossen von den schulischen Gremien. Gültig ab 01.08.2026.
Am BGB begegnen sich täglich viele unterschiedliche Menschen. Unser wichtigstes Ziel ist es, Bildung in all ihrer Vielfalt zu erwerben und zu vermitteln. Dabei sollen Werte wie gegenseitiger Respekt und Toleranz das Zusammenleben in der Schule bestimmen.
„Jeder Mensch ist wertvoll“
„Fehler sind keine Schande, sondern eine Chance. Wir sind uns einig, dass wir aus Fehlern lernen können.“
„Wir übernehmen Verantwortung für uns selbst und unser Miteinander und gehen achtsam und verantwortungsbewusst mit unseren Mitmenschen und unserer Umwelt um.“ (BGB- Leitbild)
In Anerkennung der Mündigkeit heranwachsender Menschen können je nach Alter unterschiedliche Regeln gelten.
Im Zentrum steht der Unterricht
Wir alle sind für den gemeinsamen Lernerfolg mitverantwortlich. Guter Unterricht lebt von
- Aufmerksamkeit und aktiver Mitarbeit
- der Einhaltung vereinbarter Regeln
- Pünktlichkeit
- störungsfreiem Miteinander
- gegenseitigem Zuhören und Feedback
- gegenseitiger Unterstützung
- Ehrlichkeit, Offenheit und Transparenz
- guter Vor- und Nachbereitung:
- gemachte Hausaufgaben
- vollständige Materialien
- ordentlich geführte Ordner/Hefte
- Kreativität und Ideenreichtum
Im Unterricht erhalten Schülerinnen und Schüler Rückmeldung zu Hausaufgaben. Von Klasse 5 bis Klasse 8 führen wir den Schulplaner.
Regeln für unser Zusammenleben am BGB
1) Wir gehen achtsam und respektvoll mit unseren Mitmenschen und mit uns selbst um.
- Nach dem Gong zum Unterrichtsbeginn halten sich die Schülerinnen und Schüler in den Klassenzimmern auf und sind bereit für den Unterricht.
- Wenn eine Lehrkraft zehn Minuten nach Beginn des Unterrichts noch nicht anwesend ist, meldet der Klassensprecher bzw. die Klassensprecherin oder die Stellvertretung das Fehlen im Sekretariat.
- Von Klasse 5 bis Klasse 9 verlassen Schülerinnen und Schüler in der 1. großen Pause das Klassenzimmer (Ausnahme: Regenwetter).
- Die Lernzone im Südflügel ist ein ruhiger Arbeitsbereich.
- Toiletten sind kein Aufenthaltsort und kein Spielbereich. Toiletten werden sauber hinterlassen.
- Bewegung tut gut, ist gesund und unterstützt das Lernen.
- Das Rennen, Fangen, Toben und Ballspielen ist nur im Schulhof erlaubt.
- Beim Spielen verhalten wir uns rücksichtsvoll, umsichtig und gefährden niemanden.
- Das Schneeballwerfen ist verboten.
- Die Nutzung des Klettergartens ist nur für Schülerinnen und Schüler bis 14 Jahre zulässig.
- Beim Radfahren auf dem Schulhof nehmen wir Rücksicht.
- Warme Speisen werden ausschließlich in der Cafeteria verzehrt.
- Der Konsum von alkoholischen Getränken und nikotinhaltigen Produkten sowie jegliche Art des Rauchens sind auf dem Schulgelände verboten.
- Aus Gründen der Gesundheitsgefährdung sind Energydrinks auf dem Schulgelände verboten.
2) Wir gehen mit allen Gegenständen sorgsam und verantwortlich um.
- Wir passen auf die privaten Gegenstände (Geld, Wertsachen) auf. Die Schule übernimmt keine Haftung.
- Wir sorgen für Ordnung im gesamten Schulbereich.
- Schülerinnen und Schüler übernehmen folgende Aufgaben:
- Aufstuhlen (im Klassenzimmer ab der 4. Stunde, Cafeteria nach der Mittagspause, in Fachräumen immer beim Verlassen des Raums)
- Arbeitsplatz aufräumen
- Beschädigungen und Schmierereien umgehend einer Lehrkraft melden
- Müll entsorgen
- Schülerinnen und Schüler übernehmen abwechselnd den Klassenordnungsdienst:
- Tafel wischen
- Kreide und Schwamm besorgen
- Lüften (in der Heizperiode regelmäßig Stoßlüften, kein Dauerlüften)
- Beim Verlassen des Unterrichtsraums Fenster und Tür schließen
- in der großen Pause das Klassenzimmer beaufsichtigen (bzw. beim Wechsel in einen Fachraum die im Flur abgestellten Taschen)
- Klassenzimmer am Ende des Schultags bei Bedarf fegen
- Regale und Fensterbänke dürfen nur kurzfristig als Ablage dienen. Nicht benötigte Bücher werden in der Schultasche oder im Schließfach verstaut.
- Schülerinnen und Schüler übernehmen folgende Aufgaben:
- Das Sitzen auf den Fensterbänken ist verboten.
- Dokumentenkamera und digitale Tafel werden nur nach Aufforderung durch eine Lehrkraft bedient.
- Jede Klasse ist eine Woche lang für den Haus- und Hofdienst verantwortlich. Dabei sammeln alle Schülerinnen und Schüler der Klasse herumliegenden Müll täglich am Vormittag auf dem Schulhof und im Schulgebäude ein und entsorgen ihn.
Verlassen des Schulgeländes
Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulgelände während des Schultages nicht verlassen.
Ausnahmen:
| Mittagspause | Große Pause, Freistunden | |
| Klassen 5-10 |
Schriftliche Einverständniserklärung eines/einer Erziehungsberechtigten liegt vor (gültig für das ganze Schuljahr) |
Schriftlicher Antrag eines/einer Erziehungsberechtigten und schriftliche Genehmigung durch eine Lehrkraft liegen vor (gültig für einen Tag) |
| Klassen 11-13 |
Schriftliche Einverständniserklärung eines/einer Erziehungsberechtigten liegt vor (gültig für das ganze Schuljahr) |
|
Verlassen Schülerinnen und Schüler ohne Erlaubnis das Schulgelände, erlöschen die Aufsichtspflicht der Schule und der Versicherungsschutz.
Umgang mit Smartphones
Grundsätzlich ist die Nutzung des Smartphones und anderer Smart-Geräte auf dem Schulgelände verboten.
| Erlaubte Ausnahme während Pausen und Freistunden | |
| Klassen 5-9 | Zone vor dem Lehrerzimmer |
| Klassen 10-13 | Zone vor dem Lehrerzimmer, Cafeteria (nur Seite Essensausgabe/Bibliothek), Lernzone, Klassenzimmer und Fachräume |
- Die Lehrkraft entscheidet über die Benutzung von Smartphones im Unterricht und bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen. Außerunterrichtliche Veranstaltungen in der Unterstufe sollten ohne Schülerhandys durchgeführt werden.
- Verboten sind:
- Spielen mit dem Smartphone
- Zugriff auf jugendgefährdende Inhalte (wie Gewalt, politisch extreme Inhalte, Pornografie)
- Fotografieren, Filmen und Tonaufzeichnungen
- Jeglicher Einsatz des Smartphones gegen Mitmenschen, wie das Erstellen, Veröffentlichen und Teilen von verletzenden, entwürdigenden und respektlosen Inhalten.
- Bei Verstößen kann das Gerät eingezogen werden.
- Alle Geräte, die für den Unterricht erlaubt sind, dürfen in der Schule geladen werden.
- Smartwatches und Smartphones sind bei Leistungsüberprüfungen abzulegen oder in der Tasche zu verstauen.
Ergänzend zu dieser Schulordnung gelten die folgenden Regelungen am BGB
- Regelungen zu schriftlichen Leistungsüberprüfungen
- Hausaufgabenregelung
- Feedback-Konzept
- Fachraumordnungen
- Bibliotheksordnung
- Nutzungsordnung Moodle
- Nutzungsordnung für den Einsatz privater Tablets im Unterricht
- Kursstufenordnung
Letzte Änderung: Juni 2026



